Hinweise
Martinshorn
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Muss Nachts mit Martinshorn gefahren werden !? |
| Es ist ca. 02:48 Uhr morgens. Fast alle Einwohner in Mastholte schlafen. Doch plötzlich werden einige durch ein lautes, dröhnendes Geräusch aus dem Schlaf gerissen. | |
| Was ist passiert? | |
| In einem Wohnhaus ist ein Brand ausgebrochen. Anwohner haben die Feuerwehr alarmiert. Diese ist nach kurzer Zeit an der Einsatzstelle, um den Kampf gegen das Feuer aufzunehmen und Schäden von Menschen, Tieren und Sachgegenständen abzuwenden. Doch wie sich herausstellt, ist die ganze Aufregung umsonst. Fehlalarm heißt es. Die Feuerwehr kann schon nach kurzer Erkundung wieder einrücken. Doch während die Feuerwehr ihre Gerätschaften wieder auf den nächsten Einsatz vorbereitet, stellen Sie als Bürger sich die Frage, ob die Fahrt mit den Sondersignalen eigentlich nötig war. "Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Horn ruhig abschalten, die Straßen doch Menschenleer!" |
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| Und wieso fährt dann die Feuerwehr auch Nachts mit Sondersignalen durch die Straßen? | |
| Wir können diese Frage sehr gut verstehen, dennoch diese Frage ist unbegründet. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken um zu der Einsatzstelle zu gelangen. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn das Wegerecht in Anspruch genommen wird, müssen Blaulicht und Tonsignal vom Anfang bis zum Ende der Fahrt eingeschaltet sein. Doch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine klare Regelung für das Nutzen von Sondersignalen (blaues Blinklicht und Martinshorn) festgelegt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Nachts ein Fahrzeug der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienstes oder THW mit Sondersignalen durch Ihre Straße fährt und Sie aus dem Schlaf weckt. Bitte denken Sie auch daran: Sie können sich wieder im Bett umdrehen und weiter schlafen. Wir, die vor ein paar Minuten auch im Bett lagen und schliefen haben meist in den nächsten Stunden dazu keine Gelegenheit mehr, und am nächsten Morgen müssen wir genauso zur Arbeit wie Sie. Und falls Sie auch einmal nachts Hilfe von der Feuerwehr brauchen wird es Ihnen egal sein, ob ein anderer aus dem Schlaf gerissen wird. Sie werden für jede Sekunde die wir früher eintreffen, dankbar sein. |
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| Was bedeutet Wegerecht? | |
| Fahrern von Einsatzfahrzeugen steht im Einsatzfall das Wegerecht zu. Die StVO richtet sich dabei an die anderen Verkehrsteilnehmer, die solchen Einsatzfahrzeugen sofort freie Bahn zu schaffen haben. Anders als bei den Sonderrechten nach § 35 StVO befreit das Wegerecht nicht von den Vorschriften der StVO. Wer besitzt das Wegerecht? Wegerecht haben nur Fahrzeuge die mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet sind und beides eingeschaltet haben. Und das Wegerecht darf nur eingesetzt werden, wenn höchste Eile geboten ist:
Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz: |
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| Was tun bei Sonderzeichen? | |
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Am Steuerknüppel, in der Leitstelle, auf der Drehleiter oder unmittelbar am Brandherd - stellen Sie sich den Herausforderungen.
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